Geeignete Untergründe 1
Die Untergründe müssen frei von Verschmutzungen, trennenden Substanzen und trocken sein.VOB, Teil C, DIN 18363, Abs. 3 beachten.
Die Untergründe müssen frei von Verschmutzungen, trennenden Substanzen und trocken sein.VOB, Teil C, DIN 18363, Abs. 3 beachten.